Zusätzlich zur Erfüllung der GLÖZ-Anforderungen und der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der Ökoregelungen gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten auf freiwilliger Basis unter anderem über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).
Die meisten Maßnahmen sind an Förderkulissen gebunden, wie etwa die an Moorboden- oder Gewässerschutz adressierten Maßnahmen. Wie auch bei den Öko-Regelungen reichen die freiwilligen Bewirtschaftungsverpflichtungen der AUKM über die Anforderungen der Konditionalität hinaus.
Insgesamt gibt es 3 AUKM – Richtlinien mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
1. Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Teil II A: „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung“
- Teil II B: „Naturschutzorientierte Beweidung“
- Teil II C: „Naturschutzorientierte Ackernutzung“
- Teil II D: „Erhalt und Pflege von Streuobstbeständen“
- Teil II E: „Anbau großkörniger Leguminosen“
Bei den Teilen II A-D ist es für die Berater*innen und Landwirtschaftsbetriebe wichtig zu wissen, dass mit Inanspruchnahme der Richtlinie eine verpflichtende Beratung einhergeht. Diese muss von den Landwirtschaftsbetrieben innerhalb der ersten 3 Jahre des Verpflichtungszeitraumes wahrgenommen werden.
Förderung AUKM Biodiversität und Bodenschutz | MLUK (brandenburg.de)
2. Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Teil II A: „Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland“
- Teil II B: „Moorbodenschutzmaßnahmen“
- Teil II C: „Wasserrückhalt in der Landschaft“
- Teil II D: „Gewässerschutz- und Uferrandstreifen“
- Teil II E: „Extensive Ackernutzung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten“
Förderung AUKM Klimaschutz und der Wasserqualität | MLUK (brandenburg.de)
3. Richtlinie zur Förderung kooperativer Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Bei dieser Richtlinie liegt der Fokus auf der partnerschaftlichen/ kooperativen Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität in der Landwirtschaft. Gefördert werden daher Zusammenschlüsse (Kooperativen) aus mindestens drei landwirtschaftlichen Einzelbetrieben, die gemeinschaftlich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in einem sinnvoll abgegrenzten Projektgebiet planen und umsetzen.
Förderung kooperativer Maßnahmen Klimaschutz | MLUK (brandenburg.de)