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Schulungen zur Ökoregelung 5 in Brandenburg

Datum: 22.05.2024

Zeit: 9:30 Uhr

Ort: „Haus am See“ in 17268 Temmen, Lindenallee 3a

Ökoregelung 5 – „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ – Themenschwerpunkt der Schulungen: „Einführung in die Methode und das Kartieren von ausgewählten Kennarten an unterschiedlichen Grünlandstandorten“

Vortrag und weitere Infos:

  • Vortrag Methode und Umsetzung ÖR5 in Brandenburg (Gregor Kablitz)
  • Link zum Protokollbogen und zur Kennarten- Liste für die Ökoregelung 5

Wir wünschen allen eine gute Saison und viel Freude bei den Kartierungen!

Zielgruppe:

Agrar-Naturschutzberater:innen und Landwirtschaftsbetriebe

Wann und Wo?

Schulung 1: Mittwoch, 22. Mai 2024, ganztägig ab 9:30 Uhr / Programm und Lageplan
Schulung 2: Donnerstag, 23 Mai 2024, ganztägig ab 9:30 Uhr / Programm und Lageplan
Ort beider Schulungen:
„Haus am See“ in 17268 Temmen, Lindenallee 3a, direkt gegenüber der Hofeinfahrt

Inhalte jeder Schulung:

Teil A: Einführung in die Umsetzung der Methode und die wichtigsten Kennarten der Liste in 2024

Einführung in die Kartierung der Kennarten im Grünland Brandenburg
Einführung und Übersicht für Neueinsteiger in das Themenfeld
Methode und Vorgehen auf der Fläche (incl. möglicher GIS-Anwendungen)
Einführung in die wichtigsten Kennarten im Grünland in Brandenburg anhand der Kennartenliste

Teil B: Flächenbegehung und Kleingruppenarbeit auf unterschiedlichen Grünlandflächen

Aufteilung in Kleingruppen
Praktische Übung auf der Fläche, Durchführung der Methode
Üben der vorgestellten Methode durch die Teilnehmer
Erkennen und Erheben der Arten im Grünland

Die Schulungsinhalte der beiden Tage sind identisch. Eine Teilnahmebescheinigung wird nach erfolgreicher Absolvierung ausgehändigt.

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Dieses Vorhaben wird gefördert durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) und ist kofinanziert durch die Europäische Union im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Netzwerken, Kooperationen und regionaler Wertschöpfungsketten.

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