Anerkennung

Anerkennungsverfahren für landwirtschaftliche Beraterinnen und Berater

Das Land Brandenburg fördert die Beratung von Landwirtschaftsbetrieben. Damit eine Beratungskraft diese gefördert Beratung anbieten kann, muss sie sich anerkennen lassen. Dafür stellt sie einen Antrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Die Anerkennung erfolgt für ein Jahr und kann durch Nachweis regelmäßiger Fortbildungen verlängert werden. Eine Liste der anerkannten landwirtschaftlichen Beratungskräfte findet sich auf der Webseite vom Brandenburger Landwirtschaftsministerium.

Ausführliche Informationen zur Anerkennung finden sich auf der Webseite des LELF. Bei Fragen zur Berateranerkennung kontaktieren Sie Stefan Kreitschmann vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), berateranerkennung@lelf.brandenburg.de, Tel: 03328 436201.