Biodiversitäts- und Klimaberatung

Was verstehen wir darunter?

Die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe dabei, biologische Vielfalt auf Acker, Grünland und Hofstelle zu erhalten und zu fördern – etwa durch Blüh- und Randstreifen, angepasste Grünlandbewirtschaftung, Gewässer- und Heckenschutz sowie gezielten Einzelartenschutz. Ziel ist die wirksame und betriebsintegrierte Umsetzung von Biodiversitätsmaßnahmen. Die Biodiversitätsberatung umfasst dabei unter anderem Erstinformationen zu möglichen Maßnahmen, Hinweise zu passenden Fördermöglichkeiten, Beratung zu einzelnen Flächen sowie eine umfassende, gesamtbetriebliche Begleitung.

Bei der Klimaberatung geht es zum einen um Anpassungen der landwirtschaftlichen Praxis auf neue Rahmenbedingungen, durch v.a. geringe Niederschläge und Extremwetterereignisse. Maßnahmen aus diesem Bereich sind z.B. die Nutzung klimaresilienterer Fruchtfolgen, der Anbau von hitze- und dürreresistenten Sorten, die Verhinderung von Humusabtrag sowie die Erhöhung der Wasserspeicherfähigkeit der Böden. Zum anderen geht es darum Treibhausgasemissionen (THG) in der Landwirtschaft zu minimieren. Durch eine einzelbetriebliche Klimabilanzierung werden Stellschrauben sichtbar und Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen geplant und umgesetzt.
Bei der Biodiversitäts- sowie Klimaberatung entwickeln Sie in einem partnerschaftlichen und einvernehmlichen Prozess umsetzbare Konzepte für Ihren Landwirtschafsbetrieb. Im besten Fall mündet die Beratung in eine längerfristige Begleitung des Betriebs bei der Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen.

Wer berät zu Biodiversität, Klimaschutz und Klimaanpassung?

Unterschiedliche Akteure beraten Landwirtschaftsbetriebe, um die Biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft zu fördern und Maßnahmen zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel anzugehen: Sie kommen aus der privatwirtschaftlichen Beratung, Verbänden und Vereinen sowie verschiedenen Behörden.

Privatwirtschaftliche und freie Beratungskräfte beraten gesamtbetrieblich mit dem Fokus auf Ziele und Interessen des Betriebes. Ist die Beratungskraft beim Brandenburgischen Agrarministerium anerkannt, ist die Beratungsleistung zu 90% förderfähig.

Bezüglich der Planung und Umsetzung von Natura 2000-Maßnahmen sowie für Maßnahmenumsetzungen auf weiteren naturschutzfachlich wertvollen Flächen stehen Ansprechpartner:innen in den jeweiligen Umsetzungsregionen beratend zur Verfügung.

Mittels Vertragsnaturschutz kann das Landesamt für Umwelt bestimmte Maßnahmen im Offenland und Wald finanzieren. Im Land Brandenburg beraten dazu unterschiedliche Personen. In den Nationalen Naturlandschaften (NNL) sind dies z.B. Ansprechpersonen aus dem Nationalpark oder Biosphärenreservat, außerhalb der NNL sind die Natura 2000-Teams zuständig. Dies ist in einer Übersichtskarte aufgeführt.

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