Baumreihen auf einem Feld im Frühjahr

Neue Agroforst-Förderrichtlinie in Brandenburg

Im August 2026 veröffentlichte das Brandenburger Landwirtschaftsministerium eine lange erwartete Förderrichtlinie, um Landwirtinnen und Landwirten den Einstieg in Agroforstsysteme zu erleichtern.

Als Agroforstwirtschaft werden dabei Landnutzungssysteme bezeichnet, bei denen Gehölze (Bäume oder Sträucher) in Form von Streifen auf Acker- oder Dauergrünland angelegt werden. Das Land Brandenburg fördert dabei gezielt Systeme, die vorrangig der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen. Die Förderung ist auf 100.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt und kann höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren ausgeschöpft werden. Pro Hektar beträgt die Förderung zwischen 1.566 Euro bis 5.271 Euro. Werden mindestens fünf verschiedene Gehölzarten und davon mindestens zwei je Streifen gepflanzt, kommt noch ein Bonus von 1.820 Euro je Hektar dazu. Die Mindestförderung liegt bei 2.500 Euro je Antrag.

Anträge sind bis zum 31. Dezember 2028 möglich und digital einzureichen. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und deren Betriebsstätte in Brandenburg liegt. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Weitere Informationen und Erfahrungsberichte zu Agroforstsystemen gibt es beim Deutschen Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFaF). Dieser führt auch regelmäßig Informationsvernstaltungen durch. Brandenburger Betriebe können außerdem mit dem Konsultationsbetrieb für Carbon Farming von Landwirt Thomas Domin in Kontakt treten. Dieser setzt in Südbrandenburg seit über 10 Jahren auf unterschiedliche Agroforstsysteme.